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SHOPPERLE FN

#1 von Goggole TÜT , 12.01.2020 13:23

Hallöchen alle zusammen,

hier ist nach langer Schreibeabstinenz GOGGOLE TÜT wieder da, denn ich muß Euch was Neues von meinem lieben Jürgen berichten:

Jetzt hat er es tatsächlich wahr gemacht und mir ein Brüderchen in die Garage gestellt. Naja, eigentlich ist es höchstens ein Stiefbrüderchen, denn es ist ein
AWS Shopper.
„Boah ey, der ist aber krass hässlich.“ Hat letztens jemand gesagt, als das Garagentor offen stand. Ich habe ihm dann hinterhergerufen: Hey, guck dich doch an, dann weißt du, was hässlich ist! Wortlos schlich der Fremde von dannen.

Doch kommen wir zurück zum SHOPPERLE FN. (So nennt ihn mein lieber Jürgen, ich heiße ja auch GOGGOLE TÜT, als hommage an meine schwäbische Heimat.)
Bereits 2014 wollte mein lieber Jürgen einen Shopper von einem schwäbischen Automuseum kaufen, doch das Geschäft kann letztendlich nicht zustande. So hat er nun den Shopper von „Mafu“ (der ist bekannt im Forum) gekauft.

Nach fast unüberwindlichen Zulassungsproblemen (falscher Brief und falsche unterschiedliche Chassisnummern, usw.) hat es „Mafu“ dann doch noch geschafft, den Shopper auf die Straße zu bekommen.
Ein Anekdötchen will ich aber noch kundtun: Beim Vollgutachten verlangte der TÜV eine Wegfahrsperre. Also nicht nur das Lenkradschloß, sondern eine zweite Vorrichtung gegen den Diebstahl. Es kann ja sein, dass irgendwo der
Paragraph Nr. 4711 Komma 5 existiert, aber bei allen Paragraphen dieser Welt: Wer klaut denn einen Shopper??? Mein lieber Jürgen hat sofort einen Aufkleber gekauft, auf dem steht: Wer dieses Auto klaut hat selber schuld.

Der (auch liebe) „Mafu“ hat das Problem auf eine ganz einfache Art gelöst. Er hat einen Ring an den „Kardan“-Tunnel geschweißt, und ein Vorhängeschloß umgreift nun den Schalthebel. Fertig ist die Wegfahrsperre! Der TÜV hat das so abgenommen und in der Zulassungsbescheinigung steht: Diebstahlsicherung als loses Zubehör erforderlich. Bestimmt ist damit der Shopper das einzigste KFZ bei dem ein simples Vorhängeschloß ein TÜV-begutachtetes Zubehör ist.

Ach, noch was: Mein lieber Jürgen hat gleich mal beim ersten Einparken in die Garage den Kotflügel links vorne geschrottet. Wie kann man nur... der Shopper ist ja auch so groß wie ein Omnibus...

So, das war’s mal. Es grüßt Euch das GOGGOLE TÜT.

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RE: SHOPPERLE FN

#2 von goggobiber , 12.01.2020 16:16

Gratuliere,

in dem Zustand gibt's nicht viele. Was den TÜV-Mann allerdings geritten hat, als er 'ne zweite Diebstahlsicherung forderte, erschließt sich mir nicht. Aber gut und einfach gelöst, und richtig: den klaut eh keiner ...


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RE: SHOPPERLE FN

#3 von Goggole TÜT , 12.01.2020 18:11

@Goggobiber and to whom it may concern:
Der genaue § lautet:
Zitatanfang:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein.
Zitatende.

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RE: SHOPPERLE FN

#4 von goggobiber , 13.01.2020 08:37

Ja, schon,

aber gilt das nicht nur für Neufahrzeuge? Habe noch nie gehört, dass jemand bei einer Wiederzulassung eine zweite Diebstahlsicherung vorweisen musste...


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RE: SHOPPERLE FN

#5 von Goggole TÜT , 13.01.2020 11:40

Goggobiber, ich bin total Deiner Meinung.
Aber „Mafu“ hat das einzig Richtige getan, er ist nämlich den Weg des geringsten Widerstandes gegangen. Zumal es sich in diesem Fall, da keine Zulassungsbescheinigungen Teil 1 + 2 (ex Brief und Schein) sowie falsche und unterschiedliche Fahrzeug-Identifizierungsnummern vorhanden waren, um eine Zulassung mit einem TÜV- “Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem §21 StVZO“ handelte.

Meine Recherche unter der Quelle „Lexsoft.de / Justizportal Nordrhein-Westfalen“ ergab:

Zitatanfang:
§ 38a StVZO – Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 5. Mai 2012 durch Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679). Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679).

(1) 1Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. 2Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Zitatende.

Meine Lesart ist, dass dieser §38a außer Kraft ist. Der §72 lautet:

Zitatanfang:
§ 72
Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperre)
ist spätestens ab 1. Oktober 1998 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Auf Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1998 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 38a in der vor dem 1. September 1997 geltenden Fassung anwendbar.
Zitatende.

Und hier ist meine Lesart, dass Neufahrzeuge ab 01.10.98 eine Wegfahrsperre benötigen.
Altfahrzeuge, die erstmals vor dem 01.10.98 in den Verkehr kamen, auch eine Wegfahrsperre benötigen.
Meine Bemerkung: Ich bin kein Anwalt und kann keine Verantwortung über das Geschriebene übernehmen.
Vielleicht befindet sich unter den Forummitgliedern ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, der mehr weiß als wir Normalos.

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RE: SHOPPERLE FN

#6 von goggobiber , 13.01.2020 13:47

Hey,

da ist ja jemand richtig paragraphenfest . Aber hast recht: in diesem Fall war es wichtiger, das Ding überhaupt wieder zugelassen zu bekommen. Und das mit geringsten Mitteln: die Öse für's Vorhängeschloß scheint am unteren Ende 'n 8er Gewinde zu haben, so dass nicht mal geschweißt werden musste. Seh' ich das richtig?


Gott schütze mich vor Eis und Wind und Autos, die von heute sind.

 
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RE: SHOPPERLE FN

#7 von Mafu , 13.01.2020 17:17

Hallo !
Goggobiber du hast recht . Ich hab einen Ring an die Senkschraube der Kulissenbefestigung geschweißt , wieder hinein gedreht, das Vorhängeschloss drangehängt und der TÜV Onkel war zufrieden.
=G=russ Mafu

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RE: SHOPPERLE FN

#8 von goggobiber , 13.01.2020 17:30

Gut gemacht,

für alle, die nicht schweißen können: solche Teile gibt's auch fertig zu kaufen.

Schönen Feierabend wünscht der Biber


Gott schütze mich vor Eis und Wind und Autos, die von heute sind.

 
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RE: SHOPPERLE FN

#9 von Goggole TÜT , 18.01.2020 09:37

Originalteil ist geil. Würde den Wert des Shopperle FN ins unermessliche steigern....
Mafu's Ringschraube ist trotzdem total ok!

Grüßle vom Bodensee
Euer Goggole TÜT

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RE: SHOPPERLE FN

#10 von Patrick keppke ( gelöscht ) , 18.01.2020 21:17

Das wäre orginal

Angefügte Bilder:
20191206_174604.jpg  
Patrick keppke

RE: SHOPPERLE FN

#11 von Andy S. aus F. , 19.01.2020 08:35

auch das war "nur" Zubehör!
Und eigentlich nur nötig für die Modelle die noch kein Lenkradschloss hatten - z.B. Limos mit Zündschloss im Armaturenbrett


hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge ...

 
Andy S. aus F.
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RE: SHOPPERLE FN

#12 von Goggole TÜT , 19.01.2020 09:45

Die Frage ist:
Hätte der TÜV-Onkel das Originalteil abgenommen?
Und es kostet mindestens das Dreifache von Ringschraube (kostet nix, aus Schublade) und Vorhängeschloß (10,00 €).

Getreu dem Slogan:
Macht viel Freude, kostet nicht viel - Lösung klar: Shopper

Grüßle
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zuletzt bearbeitet 19.01.2020 | Top

RE: SHOPPERLE FN

#13 von Goggootje , 19.01.2020 22:43

Super, genau so!
Herzliche =G=rüße
Goggootje

 
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RE: SHOPPERLE FN

#14 von Schlumpfi , 23.01.2020 16:06

Hallo Jürgen!

So viele tolle Aufkleber! Da fehlt nur noch der von Bayern 3 ... #gaffengehtgarnicht

Grüßle aus dem Frankenland auf den Heiligenberg

 
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RE: SHOPPERLE FN

#15 von Goggole TÜT , 24.01.2020 09:21

...und die meisten sind aus den 70/80ger Jahren.

„GAFFEN GEHT GAR NICHT“ ist ein sehr ernstes Thema. Wir sollten unsere Goggos und Shopper damit tapezieren und so ein klares Statement abgeben.

Die Aufkleber gibt es leider nur in Bayern... kannst Du mir 4 Stück besorgen???

Grüßle ins Land der Frangn und der Schlumpfies von Goggole TÜT.

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