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H-Kennzeichen / Gutachten

#1 von Tommy59 ( gelöscht ) , 29.01.2018 10:56

Hallo!
Mich würde mal interessieren, wer seinen kleinen Goggo mit H-Kennzeichen versehen hat?
Ohne H-Kennzeichen zahle ich wesentlich weniger Steuern als mit.
Und der Schadstoffausstoss ist sowohl mit als auch ohne H-Kennzeichen gleich!
Gibt es vielleicht eine Sonderregelung für unsere kleinen Schätzchen?
LG aus Essen,
Tommy (übrigens aus Prinzip ohne H-Kennzeichen beim Goggo unterwegs, die anderen Oldtimer haben ein H-Kennzeichen!)


Meine Homepage: www.Thomas-Klein-Essen.de

Tommy59

RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#2 von Ralf-TS250 ( gelöscht ) , 29.01.2018 18:07

Hallo,
meine Fahrzeuge sind alle angemeldet und die mindestens 30 Jahre alt sind erhalten grundsätzlich das H-Kennzeichen.
Gruß Ralf


Angefügte Bilder:
IMG_5589-2.jpg  
Ralf-TS250

RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#3 von Otto aus Weissenburg , 29.01.2018 18:50

...warum?
Gruss Otto

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#4 von Otto aus Weissenburg , 29.01.2018 18:52

Ich meine, warum das Goggo?
Gruss Otto

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#5 von Andy S. aus F. , 29.01.2018 19:35

es gibt irgend so eine Sonderregelung die mit glaub 400kg Fahrzeuggewicht zu tun hat, Goggos sind dabei nur leider durchs Raster gefallen ...
ich fahre ohne H, einmal weils deutlich billiger ist und weil ich selten bis gar nicht in Dummweltzonen unterwegs bin ...

=G=


hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge ...

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#6 von Nick Knatterton , 29.01.2018 19:52

Mein Goggo hat ein H Kennzeichen, weil ich damit auch in Umweltzonen rumknattern wollte. Bis ich einem Vertreter von Ordnungsamt erklärt habe, dass er vor einem schützenswerten Oldtimer steht, könnte der BER eröffnet worden sein.
Ansonsten macht es keinen Sinn, is nur teurer!

Zweitaktgrüße aus Berlin, Burkhard

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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#7 von Limohans , 30.01.2018 18:10

Zitat von Andy S. aus F. im Beitrag #5
es gibt irgend so eine Sonderregelung die mit glaub 400kg Fahrzeuggewicht zu tun hat, Goggos sind dabei nur leider durchs Raster gefallen ...
ich fahre ohne H, einmal weils deutlich billiger ist und weil ich selten bis gar nicht in Dummweltzonen unterwegs bin ...

=G=


Andy, nicht alle Goggomobile fallen da durchs Raster. Alle bis zum 57er "Facelift" wiegen unter 400Kg. Leider hatte mir das hier in S. bei meinem 57er auch nichts genützt, aber das ist eine andere Geschichte.

Gruß hans

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#8 von Ralf-TS250 ( gelöscht ) , 30.01.2018 22:25

Zitat von Otto aus Weissenburg im Beitrag #3
...warum?
Gruss Otto


Hallo Otto,
wer für seinen gesamten Fuhrpark mehr als € 1300,00 im Jahr an Kfz-Steuern bezahlt, dem kommt es auf € 120,00 mehr oder weniger auch nicht mehr darauf an.
Ich finde zum Goggo gehört auch das H-Kennzeichen, selbst dann wenn man fast die dreifache Kfz-Steuer bezahlen muss.
Dafür spare ich beim E28 durch das H-Kennzeichen fast € 700,00 Steuern.
Gruß Ralf


Ralf-TS250

RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#9 von Michael1342 , 01.02.2018 13:11

Hallo,
wir Österreicher haben noch kein spezielles Kennzeichen für die Zulassung als historisches Fahrzeug. Lediglich einen Eintrag im Zulassungsdokument. Zukünftig soll eine andersfarbige Überprüfungsplakette kommen. Ich habe meines als Historisches angemeldet, dann muß ich nur alle 2 Jahre zum TÜV.
Wir haben aber ein spezielles Schmankerl. Wir bezahlen zwar "nur" 74 Euro an Steuer, haben aber eine Fahrbeschränkung auf 120 Tage im Jahr. Hochgerechnet mit der erlaubten Benützungsdauer ergibt das dann 222 Euro, und wenn das Fahrzeug vor 1986 erstmalig in Ö zugelassen wurde, dann gibt es noch einen 20% Aufschlag, weil es keinen Kat hat, somit kostet das dann 266,40 (hochgerechnet, bzw, weil ich dann 3 Goggos betreiben müsste).
Ich fahre ohnehin weniger als 120 Tage im Jahr, aber bei Steuergerechtigkeit sollte ich dann auch nur ein Drittel zahlen müssen, also 25 Euro...
Zum Glück sind sie bei uns mit den Dummweltsplaketten noch nicht so weit und hoffentlich wird der wirkungslose Blödsinn nicht kopiert.
Gruß, Michael

Michael1342  
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#10 von Andy S. aus F. , 01.02.2018 16:16

und woher wollen die wissen wieviele Tage man gefahren ist!?


hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge ...

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#11 von 80literharlekin , 01.02.2018 18:41

Andy ganz Klare Sache über Satelit,Fahrtenbuch oder so ein Zeugs.

mfg der Heinz

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#12 von Michael1342 , 02.02.2018 09:54

Ja, zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen, das in Zukunft beim Pickerl mitzunehmen ist.

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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#13 von Tantefrieda , 04.02.2018 09:54

Hallo,
Wir haben unser Goggo mit H-Kennzeichen angemeldet, zum einen ,weil wir auch finden,dass es zu einem 55 Jahre alten Auto gehört und zum anderen, damit wir auch in die Stadt (München) reinfahren können. Außerdem ist das Hauptauto ein Diesel..... Wenn München eines Tages wirklich die Diesel ohne blaue Plakette aussperren möchte,kann ich immer noch mit dem Goggo die Innenstadt erlaubt beduften.......-soviel zu den scheinheiligen (D-)Umweltzonen.
Habe vor kurzem gelesen,dass seit 2017 das H-Kennzeichen auch mit Saisonkennzeichen kombinierbar sein soll! (ADAC Motorwelt)
Grüße aus dem verschneiten München!

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#14 von Andy S. aus F. , 15.02.2018 18:56

nochmal eine Ergänzung meinerseits, habe eben zufällig den Link gefunden zum Thema "Fahrzeuge die kein H-Kennzeichen benötigen"

>> klick mich <<


hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge ...

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#15 von Tommy59 ( gelöscht ) , 15.02.2018 19:03

Da mein Goggo aber leider 480 kg auf die Waage bringt, fällt er nicht in diese Sonderregelung.
Trotzdem zahle ich nicht wegen des H-Kennzeichens (was ja auch ein teures Gutachten vorausgesetzt) das mehrfache an Steuern.
Falls ich mal "erwischt" werden sollte, lasse ich es gerne auf einen Prozess ankommen.
Vielleicht baue ich mir ja auch ein Faltdach ein und lasse dann das Gesamtgewicht auf 400 kg eintragen!


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Tommy59

RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#16 von Eber , 16.02.2018 08:05

Die angeführte Liste von Andy ist leider fehlerhaft und irreführend!
Zum einen die Leergewichte, eine Goggomobil Limo hat 2 Leergewichte, vor 1957 unter 400kg.
Ab 1957 mit Kurbelfenstern 415 kg.
Coupé 460kg,
Das heißt, eine Limo bis 1957 erfüllt schon über Gewicht die Vorraussetzung für die Leichtfahrzeugklasse L7e.

Desweiteren haben alle Limos und Coupés und Transporter! eine maximale Nutzleistung von geforderten 15kw,
somuit sind für alle Goggomobile die Voraussetungen gegeben für eine Umschreibung in die Klasse L7e, nicht nur für Limos!


Gruß Eber


...bin ich ölig - bin ich fröhlich....

 
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zuletzt bearbeitet 16.02.2018 | Top

RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#17 von Tommy59 ( gelöscht ) , 16.02.2018 08:28

Verstehe ich nicht.
Wenn doch das Coupe 460 kg Leergewicht hat, wie kann es dann in diese Kathegorie passen?
Falls doch, wie und wo kann ich eine solche Umschreibung durchführen?
Gruss, Tommy


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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#18 von meykel , 16.02.2018 08:48

Zur Klasse L7e zählen vierrädrige Oldtimer wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

1.Die Leermasse maximal 400 kg beträgt
2.Die maximale Nutzleistung 15 kW beträgt.

Die Berechtigung zum Einfahren in Umweltzonen haben beide.
...der letzte Satz isset...

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#19 von Tommy59 ( gelöscht ) , 16.02.2018 11:52

"Desweiteren haben alle Limos und Coupés und Transporter! eine maximale Nutzleistung von geforderten 15kw,
somuit sind für alle Goggomobile die Voraussetungen gegeben für eine Umschreibung in die Klasse L7e, nicht nur für Limos!"

Was stimmt den nun?
Der obige Satz von Eber?
Oder max. 400 kg Leergewicht?


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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#20 von Limohans , 16.02.2018 17:35

Zitat von Eber im Beitrag #16
Das heißt, eine Limo bis 1957 erfüllt schon über Gewicht die Vorraussetzung für die Leichtfahrzeugklasse L7e.

Desweiteren haben alle Limos und Coupés und Transporter! eine maximale Nutzleistung von geforderten 15kw,
somuit sind für alle Goggomobile die Voraussetungen gegeben für eine Umschreibung in die Klasse L7e, nicht nur für Limos!


Nicht entweder dies oder das, sondern UND.

Wenn das Fahrzeug beide Voraussetzungen erfüllt:
1.Die Leermasse maximal 400 kg beträgt
2.Die maximale Nutzleistung 15 kW beträgt.

Ist es L7E tauglich.

Also Nicht alle Limos, kein Coupé, kein Transporter

Gruß hans


 
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zuletzt bearbeitet 16.02.2018 | Top

RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#21 von Heiner , 16.02.2018 17:58

Wenn du eine neuere Limo ordentlich entkernst, den Tank nur mit einem Liter befüllst und dem TÜV Prüfer den beglaubigten Wiegeschein zur Neuabnahme vorlegst wirst du auch eine Abnahme nach L7E erreichen.
Kleiner Tip: Reifen mit Helium füllen, Ersatzrad nicht vergessen

Ich meine ein Goggomobil sollte mit seinem ersten Kennzeichen weiterhin die Umwelt beduften, damit machts am meisten Spaß.

Ausnahmen sind nur für Werbefotos gestattet.

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#22 von LEO , 02.03.2018 23:11

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Kombination Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen künftig möglich


Update:
Die Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen wird ab Oktober 2017 wirksam.
Eine Kombination von roten 07er-Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen wird weiterhin nicht zulässig sein.

In der 953. Sitzung des Bundesrates wurde am 10.2.2017 die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beschlossen. Hiermit wurden in der finalen Instanz zahlreiche Neuerungen im Zulassungsrecht auf den Weg gebracht.

Der bereits im Dezember 2016 veröffentliche Verordnungsentwurf (Drucksache 770/16) wurde von den Insidern als Weihnachtsgeschenk für die Oldtimerszene verstanden, denn neben der im Kern auf den Weg gebrachte sogenannte zweite Stufe der i-Kfz-Infrastruktur wurde klargestellt, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, wovon sicher viele Besitzer von historischen Fahrzeugen sehr stark profitieren werden.

Den Zugang zu allen relevanten Dokumenten erhalten Sie über folgenden Permanentlink des Bundesrates: http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0770-16

Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen können kombiniert werden
Hier der relevante Auszug aus dem Verordnungstext (Seite 3 der Drucksache):
§ 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Einsparung bei der Kfz-Steuer
In dem Text der Entscheidungsvorlage wurde folgende Feststellung gemacht:
„… Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.“ Diese Mindereinnahmen werden auf ca. 20 Mio. EUR jährlich beziffert.

Anstatt der 191 EUR (Motorrad 46 EUR), die für eine ganzjährige Zulassung als Oldtimer fällig werden, lassen sich mit der Kombination als Saisonkennzeichen doch einige EUR sparen. Wer sein Fahrzeug nur halbjährlich zulässt, z.B. von Mai bis Oktober, kann so 95 EUR pro Jahr sparen. Und wer nur ein paar Monate im Sommer mit dem Oldie fahren möchte, der kann theoretisch noch mehr sparen. Mit dem Saisonkennzeichen kann ein Kfz mindestens 2 Monate und maximal 11 Monate zugelassen werden.

Einsparung auch bei der Kfz-Versicherung möglich
Es lässt sich aber nicht nur die Kfz-Steuer sparen, sondern ein großes Einsparpotential wird es auch bei der Versicherung geben. Zumindest geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Bund auch Mindereinnahmen bei der Versicherungssteuer erzielt. Zitat: „Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen können auch im Bereich der Versicherungssteuer zu derzeit nicht bezifferbaren Steuermindereinnahmen führen“
Ob die Versicherer der neuen Zulassungsmöglichkeit 1:1 folgen, bleibt abzuwarten. Denn die Versicherungen müssen auf Grund der Deregulierung nicht mehr die Prämien 1:1 nach Zeitablauf anteilig („pro rata temporis“) berechnen. Es kann also auch z.B. für 6 Monate eine höhere Prämie geben, als rein rechnerisch 6/12 der Jahresprämie wären. Eine Blitzumfrage bei einigen Versicherern ergab aber eine grundsätzlich positive Einstellung hierzu.
Übrigens: Wenn ein Saisonfahrzeug in der Ruhezeit auf Privatgrund steht, ist eine prämienfreie Ruheversicherung (bei der Kasko beispielsweise Diebstahl, Vandalismus, Brand, etc.) vorhanden. Das gilt, sofern nicht eine ausdrückliche Änderung der Bedingungen käme, auch für H-Kennzeichen.
Es empfiehlt sich, bei seiner Versicherung entsprechend nachzufragen, wie sich eine Zulassung mit dem Saison-Kennzeichen auf den Tarif auswirkt und welche Bedingungen für die Ruheversicherung gelten.

War diese Kombination schon immer möglich?
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird in der Drucksache 770/16 auf Seite 89 folgendermaßen argumentiert:
„Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich. Zum Teil ist diese Kombination in der Praxis auch zugeteilt worden.“

ADAC Klassik erhielt Foto-Zusendungen aus der Oldtimerszene, die tatsächlich belegen, dass Kombinationen von H-Kennzeichen mit dem Saisonkennzeichen von Zulassungsstellen bereits früher herausgegeben wurden.

Wann wird der Beschluss wirksam?
Auf Nachfrage im Verkehrsministerium erhielt ADAC Klassik die Aussage, dass die Änderung erst nach Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt und vor allem zum Zeitpunkt gemäß der Inkrafttreten-Regelung (Artikel 9 der Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) in Kraft tritt. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass die Regelung voraussichtlich am 1. Oktober 2017 (Anmerkung der Red.: vermutlich am 2.10., da der 1.10. ein Sonntag ist) wirksam wird. Diese Aussage wurde auch von Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär des BMVI, am Rande der Retro Classics in Stuttgart bei einer Abendveranstaltung der Nutzfahrzeug-Veteranen-Gemeinschaft im Museum von Konrad Auwärter getroffen.

Der Fachbereich Historische Fahrzeuge des VDA hat im BMVI zwischenzeitlich nochmals darauf hingewiesen, dass es bei der Verordnung in Bezug auf H-Kennzeichen/ Saisonkennzeichen nur um eine Klarstellung handele und man daraus schließen könne, dass die Verwendung der Kombination H-Kennzeichen/Saisonkennzeichen bereits immer möglich war. Demnach sollte auch eine sofortige Beantragung bei den zuständigen Behörden möglich sein (im Zweifelsfall unter Bezug auf die Änderungsverordnung). Hierzu gab es folgende Aussage des BMVI: „bisher lag es in der Zuständigkeit der Zulassungsbehörden, im Rahmen des Ihnen obliegenden Verwaltungsvollzugs zu entscheiden, ob ein Oldtimerkennzeichen gleichzeitig als Saisonkennzeichen ausgefertigt werden konnte. Zur Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzuges hat sich der Verordnungsgeber entschieden, die bekannte Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu verankern. Diese Regelung tritt, wie bereits bekannt, voraussichtlich am 01.10.2017 in Kraft. Bis dahin obliegt die Entscheidung über einen entsprechenden Antrag weiterhin der Zulassungsbehörde.“

Rotes 07er Oldtimerkennzeichen? Wird es ein Saison-07 geben?
Wir haben im Verkehrsministerium nachgefragt. Hier die Antwort: Eine Kombination von roten Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen wird weiterhin nicht zulässig sein. Die Regelung der Kombinierbarkeit von Oldtimerkennzeichen wird in § 9 FZV verankert. § 9 FZV wird zukünftig lauten: „(1) (1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. […] (3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen und ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. […]“
Damit stellt die Regelung zur Kombinierbarkeit eindeutig ausschließlich auf Oldtimerkennzeichen nach § 9 Absatz 1 FZV ab.

Auf dem Kennzeichen sind maximal 8 Zeichen erlaubt
Nachdem die Zulassungsverordnung nur 8 Zeichen und Ziffern auf dem Kennzeichen erlaubt, wird es zumindest bei den kleineren Zulassungsbezirken mit drei Buchstaben etwas eng werden. Hier ist aber davon auszugehen, dass die Zulassungsbehörden entsprechend kurze Kombinationen speziell für die Oldtimer-Fahrzeuge reservieren werden.

Hinweis: Neue Zulassungspapiere
Durch die Ummeldung des Fahrzeuges von H-Kennzeichen auf das Saisonkennzeichen werden neben neuen Nummernschildern auch neue Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Damit verlieren alte Zulassungspapiere (auch die früher ausgestellten „Papp-Briefe“) leider ihre Gültigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Aushändigung entwerteter alter Original-Fahrzeugbriefe ist rechtlich umstritten, wird aber in der Regel von den Zulassungsbehörden durchaus gemacht. Tipp: vor der Ummeldung beglaubigte Kopien machen lassen. Die belegen dann die Fahrzeughistorie genauso wie entwertete Originalpapiere.

Was ändert sich mit der neuen Zulassungsverordnung noch?
Es wurden auch einige Kleinigkeiten geändert: z.B. wurde klargestellt, dass man mit dem roten Händlerkennzeichen auch zum Tanken (…zum Zwecke der der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge…) fahren kann. Desweiteren ist es nunmehr per Definition erlaubt, ein Fahrzeug, welches mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist, in der Ruhezeit auch mit einem Kurzzeit-Kennzeichen bzw. mit einem roten Kennzeichen im Rahmen der vorgesehen Zwecke (Wartung, Reparatur, Überführung…) bewegt werden kann.
Der Kern der Neuerung der Zulassungsverordnung ist aber zweifelsohne das Inkrafttreten der zweiten Stufe des internetbasierten Zulassungsverfahrens (Stichwort i-Kfz). Seit 2015 können Fahrzeuge bereits elektronisch bequem von zuhause aus abgemeldet werden. Mit der zweiten Stufe wird es nunmehr möglich sein, ein Fahrzeug innerhalb des eigenen Zulassungsbezirkes nach einer Abmeldung wieder elektronisch von zuhause aus zuzulassen. Dies erfordert neben neuen Zulassungsbescheinigungen (mit Rubbelfeld) auch der Besitz einer elektronischen Ausweises.
Tipp: Mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren wird es künftig relativ einfach werden, Fahrzeuge bedarfsgerecht ab- und wieder anzumelden. Für viele Besitzer von Oldtimern oder Youngtimer-Fahrzeugen könnte dies im Vergleich zum Saisonkennzeichen eine wesentlich bessere Möglichkeit bieten, ihre Schätzchen in den Sommermonaten zu bewegen. Dann kann man die Oldtimer-Saison bestmöglich ausnutzen und neben der aktuellen Wetterlage auch anderer Eventualitäten für die Zulassungszeit berücksichtigen. Eine ausführliche Beschreibung der i-Kfz-Projektes finden Sie auf der folgenden Seite des Verkehrsministeriums: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike...gzulassung.html

Enthält die aktuelle Gesetzesänderung nur positive Aspekte?
Leider gibt es neben den vielen guten Veränderungen in der Fahrzeugzulassungsverordnung noch immer den seit April 2015 die Einschränkung beim Kurzzeitkennzeichen, wonach diese Kennzeichen nur noch mit gültiger HU ausgegeben werden kann und dass das Fahrzeug im Vorfeld bekannt sein muss. Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich sowohl der ADAC als auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Leider wurde dieses Thema aber nicht im positiven Sinne für die Klassik-Szene berücksichtigt. Dies wird also weiterhin im Rahmen der Lobbyarbeit der Verbände und Clubs nochmals beleuchtet werden und sicherlich auf der Agenda der nächsten Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut stehen.

Schauen Sie auch in unseren ADAC Klassik Facebook Auftritt und verfolgen Sie die Diskussion oder teilen Sie uns hier Ihre Meinung zu der neuen Zulassungsmöglichkeit mit - Hier gelangen Sie direkt zu unserem Post zu diesem Thema: ADAC Klassik Facebook

Quelle! => https://www.adac.de/infotestrat/oldtimer...er/FZV2017.aspx

Grüße, LEO

p.s. ich werde es zumindest so machen H + Saison (04 - 10)

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#23 von pezz , 05.01.2021 10:24

Hallo,
mal ne Frage was zahlt ihr denn an Steuer pro Jahr? Warum ist ein 250 ccm Motor vergleichsweise so teuer in der Steuer?
Also ohne H Kennzeichen finde ich über 70 Euro schon hoch
Mit freundlichen Grüßen
Pezz


Robert II - Earl of Gaden =G=
Ich bin ein kleines Goggo Coupé und meine Erlebnisse und Abenteuer kann man auf
Instagram unter https://www.instagram.com/earl_of_gaden/ verfolgen.

 
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RE: H-Kennzeichen / Gutachten

#24 von Heiko , 05.01.2021 15:22

Transporter kaufen ,ist als lkw zugelassen kostet nur 55 euro im jahr ;-)
gruss heiko und allen hier im forum gute Fahrt!

 
Heiko
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